Deutsche Botschaft Paris Zugangsregeln (Teil)

Abschrift 22
R 1735

Deutsche Botschaft Paris Paris, den 10.Januar 1939.

B 6017/3/4 01

Auf den Erlaß vom 19.Dezember 1938

Pers.D 3917/38

Inhalt: Verfahren bei der Anmeldung von Besuchern und Antragstellern.

Bei i der Botschaft bestehen hinsichtlich der Zulassung und Anmeldung von Besuchern und Antragstellern folgende Anordnungen:

a) Die Eingangstür zum Botschaftsgrundstück ist grundsätzlich

geschlossen zu halten und von Fall zu Fall auf Läuten zu öffnen. Als Diensterleichterung ist dem Pförtner gestattet, die Eingangstür an den Werktagen während der Hauptgeschäftsstunden von 9.30 bis 13.30 Uhr und von 16.30 bis 19 Uhr unter der Bedingung offen zu halten, daß er bezw. seine Ehefrau sich in der Pförtnerloge aufhalten und von dort aus den Publikumsverkehr überwachen. Selbst bei kurzfristiger Entfernung aus der Loge haben sie die Tür während der Dauer der Abwesenheit geschlossen zu halten. Sie haben jede ihnen unbekannte Person beim Betreten des Botschaftsgrundstücks darüber zu befragen, wen sie aufzusuchen beabsichtigt, und ihr nötigenfalls den Weg' zur Anmeldestelle zu weisen. Auf Personen, die ihnen aus irgend einem Grunde verdächtig erscheinen, haben sie den für die Anmeldung zuständigen Amtsgehilfen oder, sofern eine Anmeldung nicht in Frage kommt, den zu besuchenden Beamten bezw. dessen Büro durch einen unauffälligen telefonischen Anruf aufmerksam zu machen.

Ähnlich ist die Zulassung von Publikum für das Dienstgebäude rue

Huysmans geregelt, in dem sich die Konsulatsabteilung und die Paßstelle. sowie die Diensträume der Waffenattachés, des Landesgruppenleiters und des Vertreters des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda befinden.

In beiden Dienstgebäuden wird die Eingangstür nachts. verschlossen gehalten und kann nur von dem mit einem Türschlüssel versehenen Beamten bezw. Hausbewohnern aufgeschlossen werden.


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