Abteilung VII Berlin, den 18.Januar 1939

Ref.RR.Dierwege

VII7018/9.3.39/1514-1.2 1. Der Minister hat Kenntnis genommen.

2. Zurück an Leiter VII

1) Aufzeichnung:

Betrifft: Mordprozess Grünspan.- Vernehmung des Arztes des Führers, Dr.Brandt, in der Hauptverhandlung


Wie bereits berichtet, hatte ich am 9. November 1938, unmittelbar nach Rückkehr von Dr. Brandt aus Paris, Gelegenheit, mit ihm über seine Eindrücke zu sprechen, die er von den letzten Tagen und Stunden Ernst vom Raths hatte. Die Erlebnisse, die Dr. Brandt bei seiner Pariser Anwesenheit hatte, sind für die Gestal-tung des Prozesses sachlich und propagandistisch besonders wertvoll. Insbesondere wird die Schilderung der Haltung vom Raths gegenüber der Anteilnahme des Führers und sein Verhal-ten in seinen letzten Stunde einen starken Einfluss auf die franzö-sische Öffentlichkeit ausüben.
Nach ausführlicher Prüfung der Aussage von Dr. Brandt durch Professor Grimm sind wir zu dem Entschluss gekommen, zu ver-suchen, Dr. Brandt als Zeugen für die Hauptverhandlung zu la-den. Dr. Brandt spricht fliessend französisch; seine Eigenschaft als Arzt des Führers ist Garantie dafür, dass seine Aussage von der französischen Presse übernommen wird. Dr. Brandt ist zu diesem Schritt bereit, wird aber selbstverständlich die Genehmi-gung des Führers einholen.
Zunächst wird Dr. Brandt über den augenblicklichen Stand des Verfahrens unterrichtet werden, er wird sodann in Zusammenar-beit mit Professor Grimm und mir ein ausführliches ärztliches und privates Gutachten über seine Eindrücke anfertigen, das wir in geeigneter Form dem Untersuchungsrichter zuleiten werden.
Dr. Brandt hat ferner vorgeschlagen, die französische Schwester, die Ernst vom Rath in seinen letzten Tagen gepflegt hat, ebenfalls als Zeugin heranzuziehen, da diese einen tiefen Eindruck von der Haltung vom Raths gewonnen hat und ihre Aussage als Frau in Frankreich ebenfalls einen besonderen Widerhall finden wird.

2) Über Herrn Leiter VII

Herrn Direktor I

und Herrn Staatssekretär Hanke

dem Herrn Minister

mit der Bitte zur Kenntnisnahme.


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